DOS – Dokumenten Systeme GmbH
de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOS Dokumenten Systeme GmbH
für Dienst- und Werkleistungen
(Stand Mai 2005)

I. Anwendungsbereich
(1) DOS Dokumenten Systeme GmbH erbringt ihre Leistungen zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Falls in dem von den Parteien unterzeichneten Vertrag zu einem
Punkt eine abweichende Regelung getroffen wurde, so genießt diese Regelung Vorrang; die
Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen wird davon nicht berührt.
(2) Enthält die Vereinbarung werkvertragliche Elemente, so gelten ergänzend die
Bedingungen in Anhang A. Für den Vertrieb von Software, die Entwicklung proprietärer
Softwarelösungen oder die Aktualisierung von Software können andere Bedingungen
vereinbart sein oder werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen des Kunden, soweit diese widersprechende Regelungen enthalten.

II. Grundlegende Vertragspflichten
(1) DOS Dokumenten Systeme GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem bei Vertragsschluss
aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der Leistungen
qualifiziert ist.
(2) Der Kunde hat DOS Dokumenten Systeme GmbH bei der Erbringung der Leistungen in
angemessenem Umfang zu unterstützen. Insbesondere muss der Kunde DOS Dokumenten
Systeme GmbH alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig
zur Verfügung stellen. Falls nichts anderes vereinbart ist, obliegt dem Kunden auch eine
ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten
bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.

III. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) DOS Dokumenten Systeme GmbH verpflichtet sich bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten des Kunden zu einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung gemäß
der Datenschutzerklärung in Anhang B.
(2) Beide Parteien verpflichten sich außerdem, sonstige ihnen im Zusammenhang mit der
Vertragsdurchführung bekannt gewordene vertrauliche Informationen, wie z.B. Informationen
über Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Kunden, Geschäftsmethoden oder Finanzen,
geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerfen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass DOS Dokumenten Systeme GmbH alle relevanten
Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung
erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass DOS
Dokumenten Systeme GmbH personenbezogene Daten und sonstige vertrauliche
Informationen nur in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden, wie es für die Ausführung
des Auftrages notwendig ist.

IV. Leistungsergebnisse
DOS Dokumenten Systeme GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte,
unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die Ergebnisse der erbrachten Leistungen
zu nutzen, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Dies gilt auch für
Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel.

V. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Ist im Vertrag keine Vergütungsregelung getroffen worden, so werden die vertraglichen
Leistungen nach Zeitaufwand zu den jeweils aktuellen Stunden- bzw. Tagessätzen der DOS
Dokumenten Systeme GmbH vergütet. Materialaufwand wird stets gesondert vergütet. Durch
den Kunden zu vertretende Wartezeiten von Mitarbeitern der DOS Dokumenten Systeme
GmbH werden wie Leistungszeiten vergütet.
(2) Die erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird
nach Erhalt einer prüff.higen Rechnung und vom Kunden durch Gegenzeichnung
genehmigten Leistungsnachweis fällig. Der Leistungsnachweis gilt als genehmigt, wenn und
soweit der Kunde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.
(3) Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis gilt als Vergütung für alle vertraglichen Leistungen.
Die Zahlung des Festpreises erfolgt durch die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen.
Diese werden zu den im vertrag vereinbarten Abschlagsfristen fällig. Voraussetzung für die
Fälligkeit ist der Erhalt einer prüff.higen Rechnung.
(4) Reisekosten und Spesen, welche DOS Dokumenten Systeme GmbH ihren im Rahmen
dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern zu zahlen hat, werden dem Kunden
weiterberechnet. Die Wegezeiten für Hin- und Rückfahrt werden mit 75 % des für den
entsprechenden Mitarbeiter gültigen Stundensatzes vergütet.
(5) Weicht ein Vergütungsbestimmender Faktor im Laufe der Vertragsdurchführung nicht nur
unerheblich vom Vertrag ab, hat DOS Dokumenten Systeme GmbH Anspruch auf eine
entsprechende Anpassung der Vergütung. Unabhängig davon kann DOS Dokumenten
Systeme GmbH bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr ihre Vergütungss.tze
alle 12 Monate in einem angemessenen Rahmen erhöhen, erstmalig frühestens 12 Monate
nach Vertragsabschluss. Eine Erhöhung ist dem Kunden anzukündigen und wird frühestens 3
Monate nach Zugang der Mitteilung wirksam. Sollten die Vergütungss.tze um mehr als 10 %
erhöht werden, hat der Kunde innerhalb der Ankündigungsfrist das Recht, den Vertrag für die
von der Erhöhung betroffenen Leistungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen
Vergütungss.tze zu kündigen.
(6) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Vergütungss.tzen nicht enthalten, sie wird in
der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ein Skontoabzug oder sonstige Abzüge sind
unzulässig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DOS Dokumenten Systeme GmbH
über den Betrag verfügen kann.
(7) Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der Frist, befindet er sich im
Zahlungsverzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

VI. Leistungsstörung
(1) Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat DOS Dokumenten
Systeme GmbH dies nicht zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten
für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Voraussetzung dafür ist
eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens jedoch innerhalb von 2
Wochen nach Erlangung der Kenntnis, dass die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft
ist.
(2) Gelingt die vertragsgemäße oder fehlerlose Erbringung der Dienstleistung aus von DOS
Dokumenten Systeme GmbH zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden zu
setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat DOS Dokumenten Systeme GmbH Anspruch
auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages
erbrachten Leistungen.
Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen
nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse
sind.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine
außerordentliche Kündigung durch den Kunden setzt eine erfolglose Abmahnung voraus.
DOS Dokumenten Systeme GmbH hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum
Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die
Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach
Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

VII. Schutzrechtsverletzung
(1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von
Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung
dadurch beeinträchtigt oder untersagt, wird DOS Dokumenten Systeme GmbH nach ihrer
Wahl entweder die vereinbarten Leistungsergebnisse auf ihre Kosten so ändern oder ersetzen,
dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber
dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Ist eine Leistungsänderung bzw. eine
abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen.
(2) Eine Leistungsänderung bzw. eine Freistellung gemäß Absatz 1 setzen voraus, dass der
Kunde DOS Dokumenten Systeme GmbH von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt,
die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und gerichtliche oder außergerichtliche
Auseinandersetzungen DOS Dokumenten Systeme GmbH überl.sst oder nur im
Einvernehmen mit DOS Dokumenten Systeme GmbH führt. Dem Kunden durch die
Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten
der DOS Dokumenten Systeme GmbH. Stellt der Kunde die Nutzung aus Gründen der
Schadensminderung oder aus sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten
darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten
Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Soweit der Kunde
die Schutzrechtsverletzung
selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen DOS Dokumenten Systeme GmbH
ausgeschlossen.
(3) Der Kunde stellt DOS Dokumenten Systeme GmbH von Ansprüchen aus einer etwaigen
Schutzrechtsverletzung frei, welche DOS Dokumenten Systeme GmbH durch die Nutzung
von geschützten Gegenständen verursacht, die ihr vom Kunden zum Zwecke der
Auftragsdurchführung überlassen wurden. Absatz 2 gilt sinngemäß.

VIII. Haftung
(1) Wird eine Pflicht verletzt, welche für die Erfüllung des Vertragszweckes nicht wesentlich
ist, haftet DOS Dokumenten Systeme GmbH unabhängig von dem Rechtsgrund nur für
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Dies gilt nicht,
wenn die Schäden durch eine branchenübliche Versicherung abgedeckt sind.
(2) Dem Umfang nach ist jegliche Haftung beschränkt auf die bei Geschäften dieser Art
typischen Schäden, welche bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der
Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten beruht.
(3) Bei Verlust von Daten haftet DOS Dokumenten Systeme GmbH nur für denjenigen
Aufwand, der bei vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(4) Der Höhe nach ist jegliche Haftung im Rahmen der Haftpflicht beschränkt auf 1 Million
Euro. DOS Dokumenten Systeme GmbH sichert dieses Haftungsrisiko durch eine
branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung ab.
(5) § 639 BGB, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

IX. Leistungsänderung
(1) Der Kunde kann von DOS Dokumenten Systeme GmbH nach Vertragsschluss eine
Leistungsänderung verlangen, es sei denn, dies ist für DOS Dokumenten Systeme GmbH
unzumutbar oder undurchführbar. Das Änderungsverlangen ist schriftlich vorzulegen. Der
Kunde und DOS Dokumenten Systeme GmbH können vereinbaren, dass die von dem
Änderungsverlangen betroffenen Leistungen bis zum Abschluss der Verhandlungen über eine
Vertragsänderung oder deren Scheitern unterbrochen werden
(2) DOS Dokumenten Systeme GmbH hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen
und ihm innerhalb von 10 Werktagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie
zumutbar und durchführbar ist oder ob eine weitergehende Prüfung erforderlich ist. Ist eine
weitergehende Prüfung erforderlich, hat DOS Dokumenten Systeme GmbH gleichzeitig ein
entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten. Ist eine
weitergehende Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat DOS Dokumenten
Systeme GmbH ein Realisierungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
(3) Nimmt der Kunde das Realisierungsangebot der DOS Dokumenten Systeme GmbH an,
sind die Leistungsänderungen schriftlich als Vertragsergänzung festzuhalten. Kommt eine
Vertragsänderung nicht zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages
weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen
infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten
unterbrochen wurden. DOS Dokumenten Systeme GmbH kann für die Dauer der
Unterbrechung die vereinbarte Aufwandvergütung oder eine angemessene Erhöhung des
vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass DOS Dokumenten Systeme GmbH ihre
von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen
böswillig unterlassen hat.

X. Schlichtungsverfahren
Die Parteien können vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im
Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, die sie nicht untereinander bereinigen können, eine
Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung ganz oder
teilweise vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung
verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus
dem streitigen Sachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des
Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

XI. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Zahlungsverbindlichkeiten ist der Geschäftssitz der DOS Dokumenten
Systeme GmbH
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der DOS
Dokumenten Systeme GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand München vereinbart.

XII. Sonstiges
(1) Ein Verzicht auf Rechte, Ansprüche oder Formvorschriften im Einzelfall oder auch im
wiederholten Falle beinhaltet keinen diesbezüglichen Verzicht für die Zukunft.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform und müssen ausdrücklich als Änderungen oder Ergänzungen gekennzeichnet
sein. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich
eine Regelungslücke ergeben, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. in Ergänzung der Regelungslücke soll
gelten, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung
oder das Vorhandensein einer Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

Anhang A: Ergänzende Geschäftsbedingungen für Werkleistungen der
DOS Dokumenten Systeme GmbH

I. Abnahme bei Werkleistungen
(1) Sind Werkleistungen zu erbringen, erklärt DOS Dokumenten Systeme GmbH schriftlich
durch Liefer- bzw. Übergabeschein die Bereitschaft zur Abnahme gegenüber dem Kunden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, nach erfolgreicher .berprüfung der vertragsgemäß
erbrachten Werkleistungen die Abnahme zu erklären. Die Abnahmeerklärung erfolgt
schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Die vorbehaltslose Nutzung der Werkleistung steht
der Abnahme jedoch gleich. Die Abnahme gilt auch als erklärt, wenn nach Ablauf von 20
Werktagen seit Erklärung der Bereitschaft zur Abnahme durch den Kunden keine erheblichen
Fehler schriftlich gemeldet wurden.
(3) Der Kunde kann die Abnahmeerklärung nur dann verweigern, wenn Fehler vorliegen,
welche die vertragsgemäße Nutzung der Werkleistung unzumutbar einschränken oder
ausschließen. Liegen sonstige Fehler vor, erfolgt die Fehlerbehebung während des
Abnahmeverfahrens. Die nach der Abnahme verbleibenden Fehler werden von DOS
Dokumenten Systeme GmbH im Rahmen der Gewährleistung gemäß einem von den Parteien
abzustimmenden Zeitplan behoben. Dieses Abnahmeverfahren gilt auch für im Vertrag
vereinbarte Teilleistungen.

II. Gewährleistung bei Werkleistungen
(1) DOS Dokumenten Systeme GmbH gewährleistet, dass die abgenommenen
Werkleistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Fehlern
behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder wesentlich mindern. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(2) Die Gew.hrleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Werkleistungen, die
der Kunde ändert oder nicht in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Fehler nicht ursächlich
ist. Auch übernimmt DOS Dokumenten Systeme GmbH keine Gewährleistung für die
Fehlerfreiheit eingesetzter Fremdsoftware oder für Komponenten, die der Kunde bereitstellt.
Gew.hrleistungsanprüche setzen außerdem voraus, dass der Fehler schriftlich gemeldet wird
und reproduzierbar ist.
(3) DOS Dokumenten Systeme GmbH wird den gemeldeten Fehler je nach seiner Bedeutung
entweder durch die Lieferung einer verbesserten Version der Werkleistung oder durch
Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers berichtigen. Der
Kunde hat DOS Dokumenten Systeme GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der
Fehlerbeseitigung zu unterstützen. DOS Dokumenten Systeme GmbH kann die Vergütung
ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne
dass ein vor ihr zu vertretender Fehler vorliegt.
(4) Sofern und soweit DOS Dokumenten Systeme GmbH auch durch zweimalige
Nacherfüllung eine vertragsgemäße und fehlerfreie Leistung nicht gelingt, ist der Kunde nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vergütung entsprechend herabzusetzen.
Anhang B: Datenschutzerklärung

Verarbeitet DOS Dokumenten Systeme GmbH im Rahmen der Auftragsdurchführung
personenbezogene Daten des Kunden, trägt sie folgende Verpflichtungen:
(1) DOS Dokumenten Systeme GmbH wird bei der Auftragsdurchführung die Grundsätze
einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung
einhalten bzw. ihre Einhaltung laufend
überwachen; insbesondere befolgt BVS die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in
der jeweils gültigen Fassung.
(2) DOS Dokumenten Systeme GmbH führt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten
des Kunden ausschließlich nach dessen Weisungen durch. Sollte eine Weisung des Kunden
gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wird DOS Dokumenten Systeme GmbH
den Kunden darauf unverzüglich aufmerksam machen.
(3) DOS Dokumenten Systeme GmbH hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken,
dass alle Personen, die von ihr mit der Durchführung des Auftrags betraut sind, die
gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und personenbezogene Daten
nicht an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise verwerten. Eine nach § 5 BDSG
erforderliche Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor
der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen
anhand der schriftlichen Verpflichtungserklärung nachzuweisen,
(4) DOS Dokumenten Systeme GmbH ist zur Vergabe von Unteraufträge berechtigt, sofern
sie den Subunternehmer in gleichem Umfang zu einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung
verpflichtet, in dem sie selbst gegenüber dem Kunden durch die vorliegende Erklärung
verpflichtet ist; insbesondere müssen auch die Mitarbeiter des Subunternehmers nach § 5
BDSG verpflichtet worden sein.
(5) DOS Dokumenten Systeme GmbH sichert alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag ur
Verfügung gestellten Daten gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte und trifft die nach § 9
BDSG vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Bei Störungen des Arbeitsablaufes, bei
Verdacht auf Datenschutzverletzungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten ist der Kunde
unverzüglich zu informieren.